Anbieter:
Antonina Beyland
Elbinger Straße 23
37083 Göttingen
Deutschland
Allgemeiner Teil
Geltungsbereich und Gegenstand
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen dem Anbieter und dem Kunden. Von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, der Anbieter und der Kunde haben dies ausdrücklich vereinbart.
Vertragsschluss
Der Kunde richtet zunächst eine Anfrage an den Anbieter, in der er die gewünschten Dienstleistungen so genau wie möglich beschreibt. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung an den Anbieter dar, ein Angebot zu unterbreiten. Der Anbieter wird nach bestem Wissen und Gewissen prüfen, ob die in der Anfrage beschriebenen Wünsche des Kunden vollständig, eindeutig, durchführbar, widerspruchsfrei und für die gewünschte Umsetzungsform geeignet sind und auf dieser Grundlage ein Angebot erstellen. Der Anbieter nimmt jedoch keine rechtliche Prüfung der Kundenwünsche vor. Ein Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden kommt erst zustande, wenn der Kunde das Angebot des Anbieters annimmt. Die Verträge zwischen dem Anbieter und dem Kunden sind Werkverträge im Sinne der §§ 631 ff. BGB.
Der Anbieter und der Kunde sind sich darüber einig, dass es sich bei der zu erbringenden Leistung um eine kreative Leistung handelt, die ein hohes Maß an künstlerischer Freiheit erfordert. Der Anbieter ist lediglich verpflichtet, ein Werk zu erstellen, das den Wünschen des Kunden entspricht und von ihm nach eigener Erfahrung und Einschätzung erstellt wird.
Sofern das Angebot des Anbieters Entwürfe oder gestalterische Vorschläge enthält, jedoch kein Vertrag geschlossen wird, besteht seitens des Kunden kein Anspruch auf Herausgabe der Entwürfe, gestalterischen Vorschläge oder dazugehörigen Quellcodes, Kopien etc. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, sämtliche Kopien zu löschen, zu vernichten und/oder an den Anbieter herauszugeben.
Mitwirkungspflichten des Kunden
Soweit für einzelne Leistungen der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrages gem. Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen Vertrag vor Beginn der jeweiligen Leistungserbringung abzuschließen. Der Auftragsverarbeitungsvertrag ist grundsätzlich vom Auftragnehmer zu stellen.
Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm für die Auftragsdurchführung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten, Werke (Texte, Bilder, Layouts, Grafiken etc.) und Zugänge vollständig, rechtzeitig und richtig zur Verfügung zu stellen. Die Beschaffung von Materialien für die Gestaltung von Webseiten und anderen Werken (z.B. Grafiken, Texte) obliegt dem Kunden, es sei denn, der Anbieter und der Kunde haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Liefert der Kunde das Material nicht oder nicht rechtzeitig und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, ist der Anbieter berechtigt, nach eigener Wahl Bildmaterial von Stockfoto-Anbietern unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorschriften zu verwenden. Erbringt der Kunde notwendige Mitwirkungshandlungen oder -leistungen verspätet, so haftet der Anbieter nicht für daraus entstehende Verzögerungen und Verspätungen in der Projektdurchführung.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die vom Kunden bereitgestellten Texte, Bilder und sonstigen Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter verstoßen. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Texte, Bilder, Grafiken etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen. Eine Überprüfung der vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke durch den Anbieter auf mögliche Markenrechtsverletzungen oder andere Verletzungen von Schutzrechten ist nicht vorgesehen. Für die Einhaltung der vom Kunden erteilten Weisungen hinsichtlich des herzustellenden Werks ist der Kunde selbst verantwortlich.
Sofern der Kunde seinen Verpflichtungen aus dieser Ziffer nicht nachkommt, behält sich der Anbieter das Recht vor, dem Kunden die Kosten für Stockfotos und den Zeitaufwand für deren Suche sowie weiteren entstehenden Zeitaufwand in Rechnung zu stellen.
Abnahme
Der Anbieter ist berechtigt, die Abnahme des Werkes schriftlich zu verlangen. Im Übrigen bleiben die Abnahmevorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) unberührt.
Die Abnahmefrist wird gemäß § 640 Abs. 2 S. 1 BGB auf zwei Wochen ab Mitteilung über die Fertigstellung des Werks festgelegt, sofern nicht im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände eine längere Abnahmefrist erforderlich ist. In diesem Fall wird der Anbieter dem Kunden eine gesonderte Mitteilung zukommen lassen. Sofern sich der Kunde innerhalb der Abnahmefrist nicht äußert oder die Abnahme nicht wegen eines Mangels verweigert, gilt das Werk als abgenommen.
Vergütung
Der Anbieter und der Kunde schließen eine individualvertragliche Vereinbarung über die Vergütung des Auftrages. Grundlage dieser Vereinbarung ist das Angebot.
Der Anbieter ist berechtigt, seine Preise in dem Umfang anzupassen, in dem seine eigenen Kosten der Leistungserbringung steigen. Spätestens einen Monat vor Inkrafttreten der Änderung werden Kunden mit bestehenden Verträgen per E-Mail über die Preisanpassung informiert. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn der Kunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht. Widerspricht der Kunde der Preisanpassung, so gilt sein Vertrag als außerordentlich gekündigt, sobald die Preisanpassung in Kraft getreten ist.
Vertragslaufzeit bei Dauerschuldverhältnissen
Dauerschuldverhältnisse haben eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten, soweit nicht innerhalb oder außerhalb dieser AGB etwas anderes bestimmt ist. Der Kündigungszeitraum beträgt drei Monate. Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere zwölf Monate, wenn er nicht fristgerecht gekündigt wird.
Unberührt bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund.
Jährlicher Abonnementdienstvertrag (‘Jahreskarte’)
Zwischen dem Kunden und dem Anbieter kann ein jährlicher Abonnementdienstvertrag mit einer festen monatlichen Vergütung für den Anbieter abgeschlossen werden. Er beinhaltet den unbegrenzten Zugang zu den Dienstleistungen des Anbieters im Rahmen seiner beruflichen Kompetenz. Im Rahmen eines solchen Vertrages ist der Kunde berechtigt, Leistungen nur für ein vereinbartes Unternehmen oder eine Marke in Auftrag zu geben. Der Anbieter verpflichtet sich, die Aufträge des Kunden so schnell wie möglich zu erfüllen, wobei die tatsächlich benötigte Zeit für die Entwicklung kreativer Lösungen berücksichtigt wird. Die Bezahlung erfolgt monatlich, wobei die Leistungen des Anbieters zu 100 % im Voraus bezahlt werden. Der Kunde hat das Recht, den Vertrag vor Ablauf eines jeden Betriebsmonats zu kündigen; in diesem Fall werden die bezahlten Leistungen bis zum Ende des laufenden Betriebsmonats erbracht.
Copywriting
Wenn der Anbieter und der Kunde vereinbaren, einen Text zu erstellen, richten sich die Abrechnung und die Dauer des Auftrags nach den Spezifikationen des angenommenen Angebots. Textinhalte richten sich nach Kundenvorgaben. Nach Fertigstellung des vereinbarten Textes sendet der Anbieter dem Kunden die erstellten Texte zur Durchsicht und Genehmigung zu.
Sofern nicht anders vereinbart, hat der Kunde das Recht auf zwei Korrekturzyklen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die dadurch entstehenden Mehrkosten zu tragen.
Print-Design und Website-Design
Wenn der Anbieter und der Kunde vereinbaren, ein Print-Design oder ein Website-Design zu erstellen, richten sich die Abrechnung und die Dauer des Auftrags nach den Spezifikationen des angenommenen Angebots. Nach Fertigstellung des Designs sendet der Anbieter dem Kunden das erstellte Design zur Durchsicht und Genehmigung zu. Sofern nicht anders vereinbart, hat der Kunde das Recht auf zwei Korrekturzyklen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die dadurch entstehenden Mehrkosten zu tragen.
Schlussbestimmungen
Rechteeinräumung und Eigenwerbung
Der Anbieter räumt dem Kunden nach vollständiger Bezahlung des Auftrags durch den Kunden den entsprechenden Arbeitsergebnissen im Zeitpunkt ihrer Entstehung grundsätzlich ein einfaches Nutzungsrecht ein. Weitere Rechte können auf Basis einer individuellen Vereinbarung festgelegt werden.
Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erteilt der Kunde dem Anbieter ausdrücklich die Genehmigung, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung in angemessener Weise zu präsentieren. Dazu zählen auch die Darstellung von Referenzen und des Portfolios. Der Anbieter ist insbesondere dazu berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung zu dem Kunden zu werben und auf allen erstellten Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich als Urheber hinzuweisen. Für die Nutzung dieser Rechte steht dem Kunden keine Vergütung zu.
Darüber hinaus hat der Anbieter das Recht, den eigenen Namen mit einer Verlinkung im Footer und im Impressum der vom Anbieter erstellten Webseite(n) anzubringen. Für die Nutzung dieser Rechte steht dem Kunden keine Vergütung zu.
Sonstiges
Die Verträge zwischen dem Anbieter und den Kunden unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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